Oberwaldschule Aue Ganztagsgrundschule in Wahlform

Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Oberwaldschule Aue (www.oberwaldschule.de) und wurde auf Grundlage der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Verbindung mit dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz Baden-Württemberg (L-BGG) erstellt.

Stand der Vereinbarkeit

Nicht barrierefreie Inhalte

Einzelne ältere PDF-Dokumente (Formulare, Elterninfos) sind noch nicht vollständig barrierefrei (PDF/UA). Wir arbeiten daran, diese Dokumente schrittweise durch barrierefreie Fassungen oder gleichwertige HTML-Inhalte zu ersetzen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 12.07.2026 auf Basis einer Selbstbewertung erstellt. Sie wird bei wesentlichen Änderungen der Website überprüft und aktualisiert.

Barrieren melden – Feedback

Sollten Ihnen Barrieren auf dieser Website auffallen, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir bemühen uns um zeitnahe Abhilfe.

Sekretariat (Meldung von Barrieren)

0721 133-4632

poststelle@oberwaldschule-ka.schule.bwl.de

Schlichtungsverfahren

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Landeszentrum Barrierefreiheit

Schlichtungsstelle

Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

0711 123 39375

schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de

barrierefreiheit-bw.de/